ASR GmbH
Machen Sie Ihr Unternehmen
sicher und halten Sie Ihr
Unternehmen sicher.
Die ASR GmbH freut sich auf
Ihren Anruf.
ADRESSE
ASR GmbH
Am Lehester Deich 77 D
D-28357 Bremen
LBA geprüft
Unsere
Onlineschulungen
sind
alle
durch
das
Luftfahrt-Bundesamt
fachlich
bewertet
und
zugelassen.
Ob
Tablet
oder
Desktop-PC
-
Unsere
Onlineschulungen
sind auf allen gängigen Endgeräten verfügbar.
Regelmäßige Updates
Wir
erstellen
in
regelmässigen
Abständen
entsprechende
Revisionen.
Somit
sind
unsere
Schulungen immer “up to date”
Gerne
erstellen
wir
individuelle
Zusatzmodule,
die
speziell
auf
Ihr
Unternehmen
zugeschnitten
sind.
Dadurch
haben
Sie
die
Möglichkeit
Ihre
Mitarbeiter
speziell
auf
die
Anforderungen
in
Ihrem
Unternehmen
zu schulen.
Inkl. ID-Check
Ab
dem
01.
Februar
2016
ist
seitens
des
LBA
eine
Identitätsfeststellung
des
Teilnehmers
erforderlich.
Dies
kann
entweder
der
Sicherheitsbeauftragte
selber
durchführen
und
dokumentieren
oder
Sie
nutzen
unseren
ID-Check
Service
und
vermeiden
so
einen
erhöhten Mehraufwand an Dokumentationen.
Online: 11.2.3.10
FAKTEN
für Smartphone, Tablet
oder Desktop-PC
Schulung nach Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998
LBA zugelassene Onlineschulung gem. Kapitel 11.2.3.10
der VO (EU) 2015/1998:
•Ein Audiosprecher begleitet die Teilnehmer durch die gesamte Schulung
•Szenario-basierte interaktive Funktionen erhalten das Interesse des Teilnehmers aufrecht
•Für
jede
Schulung
steht
ein
ausführliches
Handout
zum
Download
bereit.
So
können
Ihre
Teilnehmer
auch
nach
der Schulung nochmals einzelne Themenbereiche nachlesen.
•Die
vorgegebenen
Unterrichtseinheiten
von
6
x
45
Minuten
werden
sichergestellt.
Ein
einfaches
durchklicken
oder
überspringen von Modulen ist nicht möglich
•Unsere Onlineschulungen sind 24/7 verfügbar -Preis pro Teilnehmer: ab 44,50 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Beispielhafte Auflistung für “andere Sicherheitskontrollen” eines reglementierten Lieferanten oder
bekannten Lieferanten:
Der Begriff „Sicherheitskontrolle“ bezeichnet gemäß Artikel 3 Nr. 9 VO (EG) 300/2008 die Anwendung von Mitteln,
mit denen die Einschleusung verbotener Gegenstände verhindert werden kann.Folgende Personen führen bei
identifizierbaren Bordvorräten/Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen durch, sofern die Tätigkeit dieser
Personen darauf abzielt, Maß-nahmen im Rahmen der Luftsicherheit vorzunehmen. Hierzu gehören auch
Entscheidungen, die den Sicherheitsstatus von Bordvorräten/Flughafenlieferungen betreffen.
•Personen, welche überprüfen, ob Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit gemäß den Anforderungen nach Kapitel
11 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998 geschult sind
•Personen, welche überprüfen, ob Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
(LuftSiG) bzw. eine beschäftigungsbezogene Überprüfung erfolgreich durchlaufen haben
•Personen, welche Bordvorräte/Flughafenlieferungen im Rahmen der „Sicheren Lieferkette“ annehmen
•Personen, welche bei Anlieferungen von Waren unbekannter Lieferanten ent-scheiden, dass diese einer 100 %-
Kontrolle zuzuführen sind
•Personen, welche Bordvorräte/Flughafenlieferungen bei Anlieferung auf Anzeichen von Manipulation prüfen und
entscheiden, dass „unsichere“ Bordvor-räte/Flughafenlieferungen einer 100 %-Kontrolle zuzuführen sind•Personen,
welche manipulationssichere Siegel an Fahrzeugen und/oder Behältern anbringen, in denen
Bordvorräte/Flughafenlieferungen befördert wer-den, oder diese physisch schützen
•Personen, welche Tätigkeiten zur Sicherung des Betriebsgebäudes und/oder des Lagers für
Bordvorräte/Flughafenlieferungen durchführen
•Personen, welche Zugänge zum Betriebsgebäude bzw. zum Lager für Bordvorräte/Flughafenlieferungen auf
unbefugten Zugang überprüfen
•Personen, welche die Entscheidung darüber treffen, wer Zugang zum Betriebsgebäude bzw. geschützten Lager für
Bordvorräte/Flughafenlieferungen erhält
•Personen, welche ungeschulte Personen (z.B. Besucher) im geschützten Bereich begleiten und Sorge dafür tragen,
dass kein unbefugter Zugang zu Bordvorräten/Flughafenlieferungen entsteht
Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine nicht abschliessende Auflistung von Regelbeispielen handelt.
Ein Praxisbeispiel:
Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten, setzt für den Transport einer Luftfrachtsendung seinen eigenen
Mitarbeiter mit eigenem Firmentransporter ein. Der Fahrer belädt selber und sichert den Laderaum indem er die
Türen abschliesst und eine Plombe anbringt. Dies stellt eine Sicherheitskontrolle dar. Der Mitarbeiter (Fahrer)
benötigt somit eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.10
Anmeldeformular für die
Onlineschulung:
zur Anmeldung
Zum Lesen und Ausdrucken des Dokuments im PDF-Format
benötigen Sie 'Adobe Reader'. Dieses Programm können Sie
unter dem folgenden Link
herunterladen:
https://get.adobe.com/de/reader/