ASR GmbH
Machen Sie Ihr Unternehmen
sicher und halten Sie Ihr
Unternehmen sicher.
Die ASR GmbH freut sich auf
Ihren Anruf.
ADRESSE
ASR GmbH
Am Lehester Deich 77 D
D-28357 Bremen
LBA geprüft
Unsere
Onlineschulungen
sind
alle
durch
das
Luftfahrt-Bundesamt
fachlich
bewertet
und
zugelassen.
Ob
Tablet
oder
Desktop-PC
-
Unsere
Onlineschulungen
sind auf allen gängigen Endgeräten verfügbar.
Regelmäßige Updates
Wir
erstellen
in
regelmässigen
Abständen
entsprechende
Revisionen.
Somit
sind
unsere
Schulungen immer “up to date”
Gerne
erstellen
wir
individuelle
Zusatzmodule,
die
speziell
auf
Ihr
Unternehmen
zugeschnitten
sind.
Dadurch
haben
Sie
die
Möglichkeit
Ihre
Mitarbeiter
speziell
auf
die
Anforderungen
in
Ihrem
Unternehmen
zu schulen.
Inkl. ID-Check
Ab
dem
01.
Februar
2016
ist
seitens
des
LBA
eine
Identitätsfeststellung
des
Teilnehmers
erforderlich.
Dies
kann
entweder
der
Sicherheitsbeauftragte
selber
durchführen
und
dokumentieren
oder
Sie
nutzen
unseren
ID-Check
Service
und
vermeiden
so
einen
erhöhten Mehraufwand an Dokumentationen.
Online: 11.2.3.9
FAKTEN
für Smartphone, Tablet
oder Desktop-PC
Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998
LBA zugelassene Onlineschulung gem. Kapitel 11.2.3.9 der
VO (EU) 2015/1998:
•Ein Audiosprecher begleitet die Teilnehmer durch die gesamte Schulung
•Szenario-basierte interaktive Funktionen erhalten das Interesse des Teilnehmers aufrecht
•Für
jede
Schulung
steht
ein
ausführliches
Handout
zum
Download
bereit.
So
können
Ihre
Teilnehmer
auch
nach
der
Schulung nochmals einzelne Themenbereiche nachlesen.
•Die
vorgegebenen
Unterrichtseinheiten
von
6
x
45
Minuten
werden
sichergestellt.
Ein
einfaches
durchklicken
oder
überspringen von Modulen ist nicht möglich
•Unsere Onlineschulungen sind 24/7 verfügbar - Preis pro Teilnehmer: ab 44,50 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Beispielhafte Auflistung für “andere Sicherheitskontrollen” für Mitarbeiter bei einem
reglementierten Beauftragten:
• bei der Annahme von Sendungen prüft, welchen Ursprung diese haben.
•bei der Annahme von Sendungen prüft, ob ein Sicherheitsstatus vergeben wurde.
•bei der Annahme von Sendungen die Identität und die Adresse des Beauftragten oder Versenders feststellt.
•bei der Annahme von Sendungen die Identität der Person feststellt, die die Sendungen übergibt. •festlegt, dass
angelieferte Sendungen unsicher oder Fracht und Post mit hohem Risiko sind, so dass diese einer Kontrolle zugeführt
werden müssen.
•den Sicherheitsstatus einer Sendung festlegt, indem er die nach Nummer 6.3.2.6 und 6.3.2.7 des Anhangs der VO (EU)
2015/1998 erforderlichen Angaben in den Begleitdokumenten vermerkt.
•festlegt, dass eine Sendung von der Kontrolle ausgenommen werden kann.
•wer für die Vergabe von administrativen Zugangsberechtigungen, wie beispielsweise •Schlüsselausgaben, Aktivierung
von Chipkarten etc. zu den Sendungen, die bereits einer Kontrolle oder den erforderlichen Sicherheitskontrollen
zugeführt wurden, verantwortlich ist.
•Sendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen zugeführt wurden, so verpackt, dass •Manipulationen
unmittelbar erkennbar sind oder alternative Sicherungsmaßnahmen zur •Gewährleistung der Unversehrtheit der
Sendung durchführt.
•wer den Frachtraum eines Fahrzeuges, mit dem Sendungen transportiert werden gemäß Nummer 6.6.1.1 der
Anhangs der VO (EU) 2015/1998 sichert oder überwacht.
•wer sicher stellt, dass alle Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen durchführen, gemäß
•den Anforderungen von Kapitel 11 eingestellt und geschult werden, und dass alle Mitarbeiter mit •Zugang zu
identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost, bei der die erforderlichen
•Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, gemäß den Anforderungen von Kapitel 11 eingestellt und geschult sind.
(Bei den aufgeführten Personengruppen handelt es sich um Regelbeispiele. Die Aufzählung ist daher nicht als
abschliessend zu betrachten.)
Praxisbeispiele:
1. Ein Spediteur welcher den Status des reglementierten Beauftragten besitzt, setzt für den Transport einer
Luftfrachtsendung einen Frachtführer auf Basis der Transporteurserklärung ein. Der Fahrer sichert den Laderaum
selber indem er die Türen abschliesst. Dies stellt bereits eine Sicherheitskontrolle dar. Der Fahrer auf Basis der
Transporteurserklärung benötigt somit eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9!
2. Eine Mitarbeiterin der Reinigungsfirma ist zuständig für die Reinigung im Sicherheitsbereich. Dazu hat Sie einen
Schlüssel erhalten. Das öffnen und schliessen der Türen zum Sicherheitsbereich stellt eine Sicherheitskontrolle dar. Die
Reinigungskraft benötigt eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9!
Beispielhafte Auflistung für “andere Sicherheitskontrollen” für Mitarbeiter bei einem bekannten
Versender:
•Personen, welche überprüfen ob Mitarbeiter entsprechend geschult und zuverlässig sind
•Personen, welche nicht geschulte und zuverlässige Personen begleiten und dafür Sorge tragen, dass niemand Zugriff
zu identifizierbarer Luftfracht hat•Personen, welche den reglementierten Beauftragten unmissverständlich darauf
hinweisen, wenn Luftfracht unsicher versendet wird
•Personen, welche prozessbedingt den Zugang zum Sicherheitsbereich steuern
•Personen, welche u.a. bei Fehlen von baulichen Mitteln die Gewährleistung dafür übernehmen, dass die
identifizierbare Luftfracht vor unbefugtem Eingriff oder Manipulation geschützt ist
•Personen, welche identifizierte Luftfracht verpacken•Personen, welche für die vorschriftsmäßige Sicherung des
Frachtraumes und die vorschriftsmäßige Durchführung des Transports von sicherer Luftfracht mit einem eigenen
Fahrzeug verantwortlich sind
•Personen, welche für die Unterzeichnung, Einhaltung und Aufbewahrung der Transporteurserklärung nach Anlage 6-
E verantwortlich sind.(Bei den aufgeführten Personengruppen handelt es sich um Regelbeispiele.
Die Aufzählung ist nicht als abschliessend zu betrachten.
Anmeldeformular für die
Onlineschulung:
zur Anmeldung
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