ASR GmbH
Machen Sie Ihr Unternehmen
sicher und halten Sie Ihr
Unternehmen sicher.
Die ASR GmbH freut sich auf
Ihren Anruf.
ADRESSE
ASR GmbH
Am Lehester Deich 77 D
D-28357 Bremen
LBA zugelassene Ausbilder
Unsere
Ausbilder
sind
durch
das
Luftfahrt-Bundesamt
zugelassen
und
verfügen
über
langjährige
Erfahrung
im
Luftsicherheitsbereich
und
der
Logistik.
Somit
verfügen
unsere
Ausbilder
auch
über
die
notwendige
Praxiserfahrung
in
der
Anwendung
der
Luftsicherheitsstandards.
Regelmäßige Updates
Wir
erstellen
in
regelmässigen
Abständen
entsprechende
Revisionen.
Somit
sind
unsere
Schulungen immer “up to date”
Gerne
erstellen
wir
individuelle
Zusatzmodule,
die
speziell
auf
Ihr
Unternehmen
zugeschnitten
sind.
Dadurch
haben
Sie
die
Möglichkeit
Ihre
Mitarbeiter
speziell
auf
die
Anforderungen
in
Ihrem
Unternehmen
zu schulen.
Schulungsraum
Unser
hauseigener
Schulungsraum
besteht
aus
mehr
als
nur
vier
Wänden.
Große
Glasflächen
erfüllen
den
Raum
mit
hellem
Tageslicht.
Flipchart
und
diverse
Whiteeboards
kommen
zur
Anwendung
durch
den
Trainer.
Modernste
Präsentationstechnik
und
ein
W-
Lan
Gastzugang
sind
ebenfalls
vorhanden.
Unser
Schulungsraum
ist
barrierefrei
zu
erreichen.
Selbstverständlich
finden
Sie
ausreichend
kostenlose
Parkplätze in unmittelbarer Umgebung.
Präsenzschulung: 11.2.3.9
FAKTEN
Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998
Die Schulungen finden in unserem modernen und licht durchfluteten Schulungsraum in Bremen-Oberneuland statt.
Wir schulen in kleinen Gruppen von maximal 15 Personen.
Jeder Teilnehmer erhält ein ausführliches und hochwertiges Handout.
Getränke während der Schulung sind inklusive.
Unsere nächsten Schulungstermine:
Preis pro Teilnehmer: 75,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Bundesweite Inhouseschulungen sind jederzeit nach Absprache möglich.
Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen
Beispielhafte Auflistung für “andere Sicherheitskontrollen” für Mitarbeiter bei einem
reglementierten Beauftragten:
• bei der Annahme von Sendungen prüft, welchen Ursprung diese haben.
•bei der Annahme von Sendungen prüft, ob ein Sicherheitsstatus vergeben wurde.
•bei der Annahme von Sendungen die Identität und die Adresse des Beauftragten oder Versenders feststellt.
•bei der Annahme von Sendungen die Identität der Person feststellt, die die Sendungen übergibt.
•festlegt, dass angelieferte Sendungen unsicher oder Fracht und Post mit hohem Risiko sind, so dass diese einer
Kontrolle zugeführt werden müssen.
•den Sicherheitsstatus einer Sendung festlegt, indem er die nach Nummer 6.3.2.6 und 6.3.2.7 des Anhangs der VO
(EU) 2015/1998 erforderlichen Angaben in den Begleitdokumenten vermerkt.
•festlegt, dass eine Sendung von der Kontrolle ausgenommen werden kann.
•wer für die Vergabe von administrativen Zugangsberechtigungen, wie beispielsweise
•Schlüsselausgaben, Aktivierung von Chipkarten etc. zu den Sendungen, die bereits einer Kontrolle oder den
erforderlichen Sicherheitskontrollen zugeführt wurden, verantwortlich ist.
•Sendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen zugeführt wurden, so verpackt, dass •Manipulationen
unmittelbar erkennbar sind oder alternative Sicherungsmaßnahmen zur
•Gewährleistung der Unversehrtheit der Sendung durchführt.
•wer den Frachtraum eines Fahrzeuges, mit dem Sendungen transportiert werden gemäß Nummer 6.6.1.1 der
Anhangs der VO (EU) 2015/1998 sichert oder überwacht.
•wer sicher stellt, dass alle Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen durchführen, gemäß
•den Anforderungen von Kapitel 11 eingestellt und geschult werden, und dass alle Mitarbeiter mit
•Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost, bei der die erforderlichen
•Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, gemäß den Anforderungen von Kapitel 11 eingestellt und geschult
sind.
(Bei den aufgeführten Personengruppen handelt es sich um Regelbeispiele. Die Aufzählung ist daher nicht als
abschliessend zu betrachten.)
Praxisbeispiele:
1. Ein Spediteur welcher den Status des reglementierten Beauftragten besitzt, setzt für den Transport einer
Luftfrachtsendung einen Frachtführer auf Basis der Transporteurserklärung ein. Der Fahrer sichert den Laderaum
selber indem er die Türen abschliesst. Dies stellt bereits eine Sicherheitskontrolle dar. Der Fahrer auf Basis der
Transporteurserklärung benötigt somit eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9!
2. Eine Mitarbeiterin der Reinigungsfirma ist zuständig für die Reinigung im Sicherheitsbereich. Dazu hat Sie einen
Schlüssel erhalten. Das öffnen und schliessen der Türen zum Sicherheitsbereich stellt eine Sicherheitskontrolle dar.
Die Reinigungskraft benötigt eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9!
Beispielhafte Auflistung für “andere Sicherheitskontrollen” für Mitarbeiter bei einem bekannten
Versender:
•Personen, welche überprüfen ob Mitarbeiter entsprechend geschult und zuverlässig sind
•Personen, welche nicht geschulte und zuverlässige Personen begleiten und dafür Sorge tragen, dass niemand
Zugriff zu identifizierbarer Luftfracht hat
•Personen, welche den reglementierten Beauftragten unmissverständlich darauf hinweisen, wenn Luftfracht
unsicher versendet wird
•Personen, welche prozessbedingt den Zugang zum Sicherheitsbereich steuern
•Personen, welche u.a. bei fehlen von baulichen Mitteln die Gewährleistung dafür übernehmen, dass die
identifizierbare Luftfracht vor unbefugtem Eingriff oder Manipulation geschützt ist
•Personen, welche identifizierte Luftfracht verpacken
•Personen, welche für die vorschriftsmäßige Sicherung des Frachtraumes und die vorschriftsmäßige Durchführung
des Transports von sicherer Luftfracht mit einem eigenen Fahrzeug verantwortlich sind
•Personen, welche für die Unterzeichnung, Einhaltung und Aufbewahrung der Transporteurserklärung nach Anlage
6-E verantwortlich sind.(Bei den aufgeführten Personengruppen handelt es sich um Regelbeispiele.
Die Aufzählung ist nicht als abschliessend zu betrachten.
Anmeldeformular für die
Präsenzschulung:
zur Anmeldung
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unter dem folgenden Link
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