ASR GmbH
Machen Sie Ihr Unternehmen
sicher und halten Sie Ihr
Unternehmen sicher.
Die ASR GmbH freut sich auf
Ihren Anruf.
ADRESSE
ASR GmbH
Am Lehester Deich 77 D
D-28357 Bremen
LBA zugelassene Ausbilder
Unsere
Ausbilder
sind
durch
das
Luftfahrt-Bundesamt
zugelassen
und
verfügen
über
langjährige
Erfahrung
im
Luftsicherheitsbereich
und
der
Logistik.
Somit
verfügen
unsere
Ausbilder
auch
über
die
notwendige
Praxiserfahrung
in
der
Anwendung
der
Luftsicherheitsstandarts.
Regelmäßige Updates
Wir
erstellen
in
regelmässigen
Abständen
entsprechende
Revisionen.
Somit
sind
unsere
Schulungen immer “up to date”
Gerne
erstellen
wir
individuelle
Zusatzmodule,
die
speziell
auf
Ihr
Unternehmen
zugeschnitten
sind.
Dadurch
haben
Sie
die
Möglichkeit
Ihre
Mitarbeiter
speziell
auf
die
Anforderungen
in
Ihrem
Unternehmen
zu schulen.
Schulungsraum
Unser
hauseigener
Schulungsraum
besteht
aus
mehr
als
nur
vier
Wänden.
Große
Glasflächen
erfüllen
den
Raum
mit
hellem
Tageslicht.
Flipschart
und
diverse
Witheboards
kommen
zur
Anwendung
durch
den
Trainer.
Modernste
Präsentationstechnik
und
ein
W-
Lan
Gastzugang
sind
ebenfalls
vorhanden.
Unser
Schulungsraum
ist
barrierefrei
zu
erreichen.
Selbstverständlich
finden
Sie
ausreichend
kostenlose
Parkplätze in unmittelbarer Umgebung.
Präsenzschulung: 11.2.7
FAKTEN
Schulung nach Kapitel 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998
Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins
Jede
Person,
die
an
einer
allgemeinen
Schulung
des
Sicherheitsbewusstseins
teilnimmt,
muss
vor
Dienstantritt
ihre
Kenntnis aller unter dieser Nummer aufgeführten Themen nachweisen.
Die Schulungen finden in unserem modernen und licht durchfluteten Schulungsraum in Bremen-Oberneuland
statt.
Wir schulen in kleinen Gruppen von maximal 15 Personen.
Jeder Teilnehmer erhält ein ausführliches und hochwertiges Handout.
Getränke während der Schulung sind inklusive.
Unsere nächsten Schulungstermine:
- auf Anfrage
Preis pro Teilnehmer: 50,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Bundesweite Inhouseschulungen sind jederzeit nach Absprache möglich.
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es unter Umständen als Transporteur nicht
genügt eine Schulung nach Kapitel 11.2.7 nachzuweisen.
Praxisbeispiel Transporteur:
Der Fahrer, welcher auf Basis der Transporteurserklärung eine Luftfrachtsendung transportiert benötigt eine
Schulung nach Kapitel 11.2.7 wenn:
•Der Fahrer das Fahrzeug die Beladung des Fahrzeuges nicht selber übernimmt.
•Der Fahrer das Fahrzeug nicht selber verplombt
•Der Fahrer keinen Zugriff auf die Fracht hat
Achtung:
Sofern der Fahrer das Fahrzeug:
•eigenständig belädt
•den Frachtraum selber verplombt
•oder den Frachtraum mit dem Fahrzeugschlüssel selber verschliesst oder möglichen Zugriff darauf hat,dann
benötigt der Fahrer eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 bzw. nach 11.2.3.10 !
“Befördern” ist also nur der reine Transport von A nach B ohne jegliche Zugriffsmöglichkeiten auf die Fracht!
Praxisbeispiel Reinigungsunternehmen:
Hat die Reinigungskraft durch eine Schlüsselkarte Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Zugang zu
Sicherheitsbereichen, dann wird eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 oder 11.2.3.10 benötigt, da das Auf- und
abschliessen der Türen bereits eine Sicherheitskontrolle darstellt. Wird die Reinigungskraft von einer berechtigten
Person begleitet und ist nicht in Besitz eines eigenen Schlüssels um sich Zugang zu identifizierbarer Luftfracht zu
verschaffen, dann genügt eine Schulung gem. Kapitel 11.2.7.
Anmeldeformular für die
Präsenzschulung:
zur Anmeldung
Zum Lesen und Ausdrucken des Dokuments im PDF-Format
benötigen Sie 'Adobe Reader'. Dieses Programm können Sie
unter dem folgenden Link
herunterladen:
https://get.adobe.com/de/reader/
Im ASR Schulungscenter
oder Inhouse bei Ihnen